Direkt zum Inhalt gehen
Image: Logo CGAL
homepage  kontakt  suche  sitemap  Erzeugen einer druckoptimierten Version dieser Seite  Français

Wie erhalten Sie einen Blindenführhund in Luxemburg?

Schritt 1: Die Pflegeversicherung

  • Sie stellen einen Antrag auf die Zuteilung eines "Blindenführhundes als technisches Hilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte" bei der Pflegeversicherung (Assurance dépendance). Dem Antrag wird ein Bericht Ihres Hausarztes oder eines Augenarztes beigefügt.
  • Sie werden anschliessend von der "Administration d'évaluation et de contrôle" (AEC) der Pflegeversicherung für die Erstellung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens eingeladen.
  • Im Rahmen dieser Untersuchung werden Einzelgutachten durch einen Augenarzt und einen Hals-Nasen-Ohren Spezialisten (HNO) durchgeführt.
  • Basierend auf den Ergebnissen aller dieser Untersuchungen erfolgt eine Anfrage durch die AEC an die Blindenführhundschule.

2. Stufe: Die Blindenführhundschule

  • Die Blindenführhundschule (L'association des chiens guides du Grand Est) entsendet einen technischen Leiter oder einen erfahrenen Ausbilder mit einem Mobilitätstrainer, um eine erste Beurteilung Ihres Umfeldes zu erstellen.
  • Die Entscheidung, ob Ihr Antrag angenommen wird oder nicht, erfolgt durch ein multidisziplinäres Team der Blindenführhundschule. Das Team besteht aus einem technischen Leiter (oder einem erfahrenen Ausbilder), einem Mobilitätstrainer, einem Arzt, dem Leiter der Blindenführhundschule und eventuell einem Psychologen. Die Entscheidung wird gemeinsam getroffen. Dabei steht die Bewertung durch den Arzt und den Psychologen im Vordergrund.
  • Die Grundvoraussetzungen für einen erfolgreichen Antrag sind
    • ein Sehvermögen von weniger als 1/20 auf dem besten Auge oder ein auf 20° vermindertes Sichtfeld,
    • keinerlei Hörprobleme,
    • psychische Stabilität,
    • medizinische Stabilität: Fähigkeit sich durch selbstständiges Gehen problemlos fortbewegen zu können, keine Krankheit, die eine kurz- oder längerfristige oder wiederkehrende Betreuung oder einen Krankenhausaufenthalt nötig machen würde.
    • stabile soziale Umgebung (Familie, Freunde, Kollegen ....),
    • gutes Verständnis der Rolle und Kapazitäten eines Blindenführhundes,
    • ausreichende Konstitution um problemlos einen Hund führen und mit ihm gehen zu können (z.B. keine Rückenprobleme, ...)
  • Falls erforderlich wird Ihnen ein Mobilitätskurs mit dem Blindenlangstock angeboten. Diese Ausbildung wird von einem professionellen Mobilitätstrainer der Stiftung "Fondation Lëtzebuerger Blannevereenegung" in Ihrer Umgebung durchgeführt. Nach dieser Ausbildung erfolgt ein zweiter Besuch des technischen Leiters oder eines erfahrenen Ausbilders mit einem Mobilitätstrainer bei Ihnen, um die abschließende Bewertung der Unterlagen vorzunehmen.

Schritt 3: Die Zuweisung eines Blindenführhundes

  • Die Blindenführhundschule schickt den Evaluierungsbericht an die "Administration d'évaluation et de contrôle" (AEC) der Pflegeversicherung.
  • Die AEC folgt der Entscheidung des Berichtes und stimmt für die Zuteilung eines Blindenführhundes, falls dies im Bericht empfohlen wird.
  • Sie werden über die Entscheidung informiert. Die Blindenführhundschule erhält die offizielle Anfrage für einen Blindenführhund.
  • Die Übergabe eines Blindenführhundes findet statt, so wie ein passender Hund zur Verfügung steht.

Schritt 4: Monitoring

  • Die regelmäßige Überwachung der Leistungsfähigkeit des Führhundgespanns (Hund und Meister) wird durch die Blindenführhundschule gewährleistet.
  • Eine erste Kontrolle erfolgt nach 1 bis 3 Monaten, gefolgt von weiteren Kontrollen nach den 6. und 12. Monat. Im Anschluss daran wird ein mal pro Jahr kontrolliert.

 

 

zum Seitenanfang nächste Seite
zum Seitenanfang nächste Seite

 

Chiens Guides d'Aveugles au Luxembourg   -   www.chienguide.org