Aller directement vers le contenu
Image: Logo CGAL
page d'accueil  contact  chercher  plan du site  Créez une version optimisée pour imprimer cette page  Deutsch
Journal

6.02.2004

Blindenhunde sollen überall freien Zugang erhalten

Br. - Bei einer nächsten Abänderung des Gesetzes vom 29. März 2001 über den Zugang zu öffentlichen Räumen und des entsprechenden Großherzoglichen Reglements vom 23. November 2001 will Familienministerin MarieJosée Jacobs dafür Sorge tragen, dass der freie Zugang zu öffentlichen Gebäuden für Behinderte begleitende Hunde ausdrücklich festgeschrieben wird. Das erklärt sie in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des CSV-Abgeordneten Marco Schank.

In seiner Anfrage hatte der Abgeordnete daran erinnert, dass das Jahr 2003 zum Jahr der Behinderten erklärt worden war, dies mit dem Ziel, die öffentliche Meinung für die Rechte der Behinderten zu sensibilisieren und Überlegungen zu fördern, auf welche Weise eine größere Chancengleichheit herbeigeführt werden könne.

Der Abgeordnete räumt ein, dass viele Fortschritte gemacht wurden, dass aber noch viel zu tun bleibt. In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass es Behinderte gibt, die auf die Begleitung eines Hundes angewiesen sind, wie beispielsweise die blinden Mitmenschen.

Dank der Präsenz dieses Hundes könnten diese Menschen übliche Dinge verrichten, wie sich autonom fortbewegen. Allerdings gebe es in Luxemburg - im Gegensatz etwa zu Frankreich - kein Gesetz, das den Zugang dieser Tiere zu öffentlichen Räumen sicherstelle.

Der Abgeordnete wollte daher von der Ministerin für Familie und soziale Solidarität wissen, ob es nicht in der Absicht der Regierung liege, den Zugang von solchen Hunden zu öffentlichen Orten ausdrücklich zu gestatten und Sanktionen vorzusehen für jene, die diesen den Zugang verweigern.

Es gibt, so Ministerin Marie-Josée Jacobs in ihrer Antwort, zwei Großherzogliche Reglemente, die den Zugang von Blindenhunden zu genau definierten Orten festschreiben. Es handelt sich dabei um den Zugang zu Lebensmittelläden und zum Sektor der kollektiven Restauration.

Abgesehen von diesen beiden genau definierten Texten gebe es aber keine gesetzliche Bestimmung, die den freien Zugang von Begleithunden von Behinderten zu öffentlichen Orten festschreibe.

Bis jetzt sei sie noch nicht mit einem spezifischen Fall befasst worden, teilt die Ministerin mit. Sie ist der Ansicht, dass der freie Zugang von Blindenhunden zu öffentlichen Orten eine Selbstverständlichkeit ist.

Allerdings, so die Ministerin weiter, ist sie auch der Meinung, dass man dies nicht dem freien Ermessen überlassen sollte. Bei einer anstehenden Neufassung der Gesetzestexte von 2001 will sie deshalb solche Fälle einschließen.

 

 

page précédente haut de page page suivante
page précédente haut de page page suivante

 

Chiens Guides d'Aveugles au Luxembourg   -   www.chienguide.org