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Luxemburger Wort
06.10.2008

Uneingeschränkter Eintritt für Assistenzhunde

Das Ende des Spießrutenlaufs

Gesetz gegen Antidiskriminierung in Kraft

VON CHRISTIAN MOHR

„Wir warten draußen!“ – dieser Schriftzug, der sich an Hundebesitzer richtet und ein Eintrittsverbot für ihre Vierbeiner bedeutet, ist wohl jedem vertraut. Wie elend sich aber Menschen fühlen, für die dieser Aufkleber wegen eines Handikaps der neueste Thriller im Kino, der übliche Brötcheneinkauf oder ein romantisches Dinner im Restaurant verwehrt bleibt, ist wohl unbeschreiblich. Damit soll nun Schluss sein: Menschen mit Behinderung, die im Alltag ein Assistenzhund begleitet, haben mit dem am 8. September 2008 in Kraft getretenen Gesetz neue Rechte erlangt.
 
Foto: Renée mit Führhund Toy Weichen nie von der Seite und schenken ihrem Halter wahre Autonomie: Assistenzhunden – weit mehr als Blindenführhunde – kann man den Eintritt z. B. in den Supermarkt nicht verwehren. Die Hunderassen Labrador und Golden Retriever sind wegen ihrer Genügsamkeit und Intelligenz ideale Ausbildungstiere. (FOTO: WWW.CHIENGUIDE.ORG)

„Wir warten draußen!“ – dieser Schriftzug, der sich an Hundebesitzer richtet und ein Eintrittsverbot für ihre Vierbeiner bedeutet, ist wohl jedem vertraut. Wie elend sich aber Menschen fühlen, für die dieser Aufkleber wegen eines Handikaps der neueste Thriller im Kino, der übliche Brötcheneinkauf oder ein romantisches Dinner im Restaurant verwehrt bleibt, ist wohl unbeschreiblich. Damit soll nun Schluss sein: Menschen mit Behinderung, die im Alltag ein Assistenzhund begleitet, haben mit dem am 8. September 2008 in Kraft getretenen Gesetz neue Rechte erlangt.

Bisher, so berichten Betroffene, glich der Alltag einer behinderten Person mit Assistenzhund einem Spießrutenlauf. Während Blindenführhunden zwar der Zugang zu Lebensmittelgeschäften und Restaurants gesetzlich gestattet war, gestaltete sich der Eintritt von behinderten Personen (Taub-Stumme, Epileptiker, Rollstuhlfahrer) mit Assistenzhund als wahres Lotteriespiel.

Zweijährige und kostspielige Ausbildung der Hunde

Viele fühlten sich erniedrigt und blieben frustriert zu Hause, statt sich aktiv im Gesellschaftsleben einzubringen. Schlimmer noch: Das ehemalige Verbot für Tiere in öffentlichen Verkehrsmittel und am Arbeitsplatz grenzte Menschen, die für ein selbstständiges Leben auf einen Vierbeiner angewiesen sind, zunehmend aus. Dies bedeutete schwerwiegende Einschnitte in Beruf und Freizeit.

„Das Gesetz baut zum einen die Diskriminierung zwischen Behinderten und Nicht-Behinderten ab“, so Berichterstatterin Nancy Kemp-Arendt, „zum anderen wird ein ungerechter Unterschied zwischen Blindenführhunden und anderen Assistenzhunden beendet“. Die Vierbeiner, die Menschen mit besonderen Bedürfnissen zur Seite stehen, genießen zunächst eine sehr aufwendige, zweijährige Ausbildung im Ausland. Die Auswahlkriterien der Welpen sind äußerst streng. Am Ende müssen die Tiere über 50 präzise Befehle ausführen, erklärte gestern Joël Delvaux, Vorstand bei „Rahna“.

Eintritt frei, sonst drohen Geldstrafen bis zu 250 Euro

Vor der Vermittlung des Assistenzhundes an seinen Halter durchläuft das Tier einen gründlichen Check (Gesundheit, Stabilität des Charakters, Furchtlosigkeit vor Lärm etc.). Mensch und Tier müssen harmonieren, deshalb obliegt der Kontrolle der behinderten Person durch die Ausbildungsschule oberste Priorität. Vereinigungen wie der „Amis et maîtres de chiens guides d'aveugles au Luxembourg“ und „Rahna – Muppen ënnerstëtze Leit am Rollstull“ ist es zu verdanken, dass behinderten Menschen die Aufwandsentschädigungen für Ausbildung zwischen 12 000 und 20 000 Euro pro Hund erspart bleiben.

Wer künftig eine Person mit Assistenzhund im Restaurant, Supermarkt, Kino, Theater, beim Bäcker, Metzger, in der Arztpraxis aber auch im öffentlichen Transport oder in staatlichen Verwaltungen abweist, bezahlt eine Geldstrafe in Höhe von 250 Euro. Den Haltern von Assistenzhunden, zu denen nun auch die Blindenführhunde gehören, werden in absehbarer Zeit homogene Medaillen und Zertifikate ausgestellt, die der Ausweisung als solche dienen. Bemächtigt zum Ausgang mit dem Assistenzhund sind ferner die Ausbilder, denn die Tiere müssen sich vorab in mögliche Situationen versetzen können, und Familienangehörige des Halters, etwa im Krankheitsfall des Letzteren.

Assistenzhunde für wen?

Seit längerem sind der Öffentlichkeit Blindenführhunde, die von den „Amis et maîtres de chiens guides d'aveugles au Luxembourg“ vermittelt werden, bekannt. Es gibt aber auch andere Arten von Assistenzhunden: Hunde für Menschen im Rollstuhl und Therapiehunde, die z.B. bei autistischen Kindern eingesetzt werden. Schließlich gibt es noch die „Chiens en institution“, die ihre Arbeit in einer Anstalt permanent oder besuchsweise verrichten. Diese drei Arten werden von „Rahna“ den bedürftigen Menschen gratis zur Verfügung gestellt. Ferner gibt es Signalhunde, die Menschen, die nicht hören, auf akustische Signale aufmerksam machen, und solche, die epileptische Krisen frühzeitig erkennen. Assistenzhunde bieten eine technische Hilfeleistung.

„Association Rahna – Muppen ënnerstëtze Leit am Rollstull“

„Rahna“ sammelt Spenden, die Hundausbildungsschulen zugute kommen. Der Assistenzhund ist bestimmt für Personen mit unterschiedlichsten Behinderungen. „Rahna“ zahlt für einen ausgebildeten Hund zwischen 12 000 und 20 000 Euro.

Informationen unter:

7, an den Leessen
L-5316 Contern. Tel. 621 63 66 61

Internet: www.rahna.org
E-Mail: info@rahna.org

Spenden an:
BCEE LU77 0019 1555 4193 9000

„Amis et maîtres de chiens guides d'aveugles au Luxembourg“ (AMCGAL)

Die AMCGAL unterstützt Blindenführhundschulen, die Hunde ausbilden, Antragsteller mit der Führhundarbeit vertraut machen und die Blindenführhunde dem Sehbehinderten kostenlos zur Verfügung stellen.

 

 

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Chiens Guides d'Aveugles au Luxembourg   -   www.chienguide.org