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Luxemburg, den 14.06.2005

Blindenführhunde im Lebensmittelhandel

Eine Aktion mit der Supermarktkette Cactus

Grafik: der Aufkleber

Um den Zugang von Blinden und Sehbehinderten mit Blindenführhund im Lebensmittelhandel zu verbessern, haben sich der Verein der "Amis et Maîtres de Chiens Guides d'Aveugle au Luxembourg" (AMCGAL) und die Supermarktkette "Cactus" zu einer gemeinschaftlichen Aktion zusammengefunden.


Motivation des Projektes

Im Normalfall ist Hunden der Zugang zu den Bereichen des Lebensmittelhandels durch das Luxemburger Gesetz untersagt. Dies gilt für Verkaufsräume ebenso wie für Kantinen und Restaurants. Eine Ausnahme für diese Regelung definiert das Gesetz für Blinde und Sehbehinderte in Begleitung Ihres Blindenführhundes. Der Blindenführhund gilt hierbei als Hilfsmittel, welches es seinem Halter ermöglichen soll, möglichst autark seine täglichen Geschäfte zu erledigen.

In der Vergangenheit haben die Mitglieder der AMCGAL immer wieder feststellen müssen, dass diese Ausnahmeregelung nicht überall bekannt ist. Um den Bekanntschaftsgrad beim Verkaufspersonal und bei den Kunden zu erhöhen und damit allen Blinden und Sehbehinderten mit Blindenführhund den Zugang zu diesen Bereich zu erleichtern, haben der AMCGAL zusammen mit Cactus diese Aktion ins Leben gerufen.

Die Partner

Das Ziel des Vereins der "Amis et Maîtres de Chiens Guides d'Aveugles au Luxembourg" ist es, Blinde und Sehbehinderte, die einen Blindenführhund als Hilfsmittel zur autonomen Bewegung gewählt haben, so gut wie möglich zu unterstützen. Dabei befassen sich die ehrenamtlichen Mitglieder mit allen Aspekten rund um das Thema: der korrekten Beratung, der Beschaffung und der Hilfe bei all den Problemen, die während dem täglichen Leben mit Blindenführhund auftreten.

Die Supermarktkette "Cactus" möchte mit dieser Aktion seine Kunden für den Zugang von Blinden und Sehbehinderten mit Blindenführhund in Lebensmittelbereichen sensibilisieren.

Der Aktionsplan

Das Symbol

Die einzige Hürde für den Zugang von Blinden und Sehbehinderten mit Blindenführhund zu Lebensmittelbereichen besteht in den Köpfen der Menschen. Blinde und Sehbehinderte benötigen keine speziellen baulichen Maßnahmen, wie z.B. Rollstuhlfahrer. Jedoch muss ihnen der problemlose Zugang gewährt werden.

Aus diesem Grund wurde ein einfaches Symbol in Form eines Aufklebers entwickelt, welcher ab sofort in allen Cactus Supermärkten und Restaurants an den entsprechenden Zugangsstellen angebracht wird. Der Aufkleber besteht aus zwei Teilen: der erste Teil zeigt das bekannte rote Verbotsschild, das den Zugang von Hunden untersagt. Der zweite Teil zeigt in einem blauen Gebotsschild die Silhouette eines Blindenführhundes. Der Text "Sauf Chiens guides d'aveugles" macht die Bedeutung der Symbole in Textform deutlich.

Der Aufkleber soll es jedem ermöglichen, den Sachverhalt auf den ersten Blick zu erfassen.

Informationen an das Personal

Um diese Aktion möglichst gut zu unterstützen, hat die Cactus Supermarktkette begleitende Informationen an das Personal weitergegeben, welche diese Aktion und die zugrunde liegenden Gesetze vorstellen soll.

Klicken Sie auf eines der Bilder um es zu vergrößern.

Photo: Karin Pütz eröffnet die Pressekonferenz Photo: v.l.n.r. Karin Pütz (Cactus), Vereinspräsident Roland Welter, Henry Jungels (Cactus) Photo: Vereinspräsident Roland Welter bei seiner Ansprache
Photo: Gruppenbild im Cactus Photo: Roland und Orfee ... so macht Einkaufen Spaß Photo: Renée und Toy posieren beim Gemüseregal
Photo: Josiane und Urak lassen sich beraten Photo: Orfee weiß es ganz genau: Hier ist die Tür offen für sie Photo: Josiane und Urak vor dem Eingang des Restaurants
Photo: Urak fühlt sich wohl im Cactus

 

 

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Chiens Guides d'Aveugles au Luxembourg   -   www.chienguide.org