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13.02.2017

Luxemburger Tram, für Sehbehinderte nicht sicher.

In der TV Reportage "RTL Top Thema Magazin" vom 25.01.2017 wurde der Öffentlichkeit die Produktion des neuen Luxemburger Tram vorgestellt.
Ein baugleiches Muster dieses Trams wurde Vertretern der Behindertenorganisationen am 07.12.2015 zur Begutachtung gezeigt. Schon beim ersten Begehen stießen sich die sehbehinderten Menschen die Köpfe an dem Haltestangen in Y Form an. Sehbehinderte, die ihren Weg mit einem taktilen Langstock erkunden, ertasten den unteren Teil einer Y Stange. Sie erkennen sie als Hindernis und wollen sie umgehen. Dabei stoßen sie mit dem Kopf an den viel breiteren oberen Teil der Haltestange an. Was bei einem stillstehenden Wagen mit einer Beule endet könnte bei einem Tram in Fahrt oder beim Bremsen fatale Folgen haben.

Aus diesem Grund  kam die "Multidisziplinäre Experten Gruppe in Barrierefreiheit" MEGA ihrer Aufgabe nach und informierte über die Gefahr und erbat eine Korrektur. Aus einer Y Haltestange wurde eine Haltestange in X Form, wobei der untere Teil des X wesentlich schmaler ist als das Oberteil. Die Gefahrenquelle war damit nicht gebannt.

Wir haben es für unsere Pflicht gehalten die Öffentlichkeit über das Problem zu informieren und eine Mitteilung an die Luxemburger Presse versandt. In drei Zeitungen wurde ein Artikel veröffentlicht.

Verkehrsminister Herr François Bausch und die Verkehrsschöffin der Stadt Luxembourg Frau Sam Tanson haben auf die Zeitungsartikel reagiert und Silvio Sagramola, Direktor von Info Handicap, Raymond Remakel vom "Service National" von Info Handicap sowie die Vertreter der "Chiens guides d'aveugles au Luxembourg" zu einer Versammlung im Nachhaltigkeitsministerium eingeladen. Sie haben ihr vollstes Verständnis für unser Anliegen zum Ausdruck gebracht versprachen nach Alternativen zu suchen.

Der Verkehrsminister François Bausch, der Direktor von LuxTram Andre van de Marck, einige seiner Mitarbeiter, Vertreter der ADAPTH und von Info Handicap sowie vier sehbehinderte Mitglieder der "Chiens guides d'aveugles au Luxembourg" haben sich am 2.03.2017 im neuen "Tramschapp" getroffen.

Wir konnten einen gerade erst zusammengebauten Zug des neuen Tram begutachten. Es ist uns klar geworden, dass die Haltestange in X Form zwei Funktionen hat. Zum ersten ist sie ein Schutz für Menschen, die grösser als 1,85 m. sind. Sie sollen nicht mit dem Kopf an die Anzeigetafel stoßen, die zwischen den Stangen in X Form hängt. Zum zweiten dient sie zum Festhalten. Nach Aussage des Direktors von LuxTram ist es nicht möglich die Anzeigetafel an einer anderen Stelle zu befestigen.

Im ersten und letzten Teil des Zugs, zu dem auch die Leitlinien an den Haltestellen führen, ist die Anzeigetafel an der Rückseite der Fahrerkabine befestigt. Aus dem Grund  braucht die Haltestange hier keine Schutzfunktion zu erfüllen und kann somit modifiziert werden. Sie soll in diesem Teil des Tram nur im Boden verankert sein. Der obere Teil wird entfernt und damit auch die Gefahr sich den Kopf daran zu stossen. Dieser Umbau ermöglicht, dass zwei Bereiche des Tram, ganz vorne und ganz hinten, sicher von Sehbehinderten genutzt werden können.

In der Vergangenheit haben die Behindertenorganisationen viel dazu beigetragen, dass der öffentliche Transport für jeden nutzbar gemacht wird. Inklusion gelingt nur wenn wir weg vom kostspieligen Spezialtransport hin zum öffentlichen Transport für jedermann kommen.

Die Luxemburger Regierung hat die UN Konvention, welche die Rechte für behinderte Menschen definiert, ratifiziert. Es gibt Richtlinien und Normen die eingehalten werden sollen. Manchmal ist es schwer bestehende Infrastrukturen den Bedürfnissen von Menschen mit einer Behinderung anzupassen. Bei neuen Konstruktionen allerdings gibt es keine Entschuldigung für die Nicht-Einhaltung von Normen.

Die behinderten Menschen, die ihr Freizeit opfern um unentgeltlich Expertisen zu machen, fragen sich wie es sein kann, dass bei einem neuen Projekt, bei dem seit 2015 darauf aufmerksam gemacht wird, dass diese Haltestange eine Gefahr für sehbehinderte Menschen darstellt, keine Änderung gemacht wird um die Gefahrenquelle zu beseitigen.

Solange die Empfehlungen der ADAPTH nicht bindend sind und keine juristische Konsequenzen für die Missachtung der UN Konvention für behinderte Menschen vorgesehen werden wird sich an dieser Situation wohl auch nichts ändern.

Roland Welter, Präsident der "Chiens guides d'aveugles au Luxembourg"

 

 

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Chiens Guides d'Aveugles au Luxembourg   -   www.chienguide.org