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08.03.2019

Generalversammlung

Die diesjährige Ansprache des Präsidenten galt den Missständen die es bei der barrierefreien Zugänglichkeit der Banken, Postämter und Geldautomaten gibt. Von barrierefreien öffentlichen Infrastrukturen kann hier keine Rede sein.
Komplizierte Sicherheitsschleusen und Ticketverteilsysteme machen es Blinden und Sehbehinderten unmöglich ohne fremde Hilfe zu dem Schalter zu gelangen.

Die Geldautomaten sind mangels Sprachausgabe von Sehbehinderten nicht zu benutzen. Um die von der UN Konvention für Menschen mit einer Behinderung geforderte Chancengleichheit ist noch nicht gegeben Um die Zeit bis zur Umsetzung der UN Konvention zu überbrücken bieten verschiedene Banken den Menschen, die einen Behinderten Ausweis der Kategorie C vorzeigen und den Menschen welche über 75 Jahre alt sind, eine Gebührenfreiheit bei verschiedenen Dienstleistungen an.

Nicht so die Postämter. Die Gleichstellung besteht darin, dass die Sehbehinderten genauso zur Kasse gebeten werden wie Sehende obwohl Sehbehinderte keine Möglichkeit haben Geldautomaten zu bedienen. Auf schriftliche Anfrage hin antwortete Shèrif Omrani von der Post Finanzabteilung in ihrer Schriftlichen Antwort vom 14 .12.2018:

En ce qui concerne votre demande d'exonérer les frais de retraits d'espèces au guichet sur simple présentation de la carte d'invalidité de type C, sachez que ce document n'est un document d'identification probant pour effectuer des transactions financières au guichet selon nos procédures internes.

Nous réitérons donc la possibilité offerte à chaque client de nous transmette individuellement une demande d'exonération de frais de retraits d'espèces au guichet munie d'un justificatif afin d'étudier chaque demande au cas par cas.

Wir nehmen die Entscheidung der Finanzdirektion der Post zur Kenntnis und sind erstaunt, dass man in der Postdirektion glaubt wir könnten eine Kreditkarte nicht von einem Behindertenausweis unterscheiden. Wir sind der Meinung, dass die Öffentlichkeit Kenntniss über die Art und Weise haben sollte, mit der wir hier behandelt werden. Nicht alles was legal ist, ist auch legitim.

Eine Delegation unseres Vereins hatte eine Unterredung mit Vertreter der ABBL um auf den Mangel an Barrierefreiheit bei Banken hinzuweisen. Wir nutzten die Gelegenheit um darauf aufmerksam zu machen, dass die Internet Plattform für Finanztransaktionen von Blinden nicht genutzt werden kann, weil sie den technischen Anforderungen nicht gerecht wird. Es wurde uns glaubhaft versichert, dass das Problem der Unzugänglichkeit der Banken erkannt wurde und dass eine barrierefreie Gestaltung der Banken sowie der Geldautomaten schnellst möglich in Angriff genommen werden würde.

Der Präsident Roland Welter überreichte einen Scheck in Höhe von 15.000 € an den Direktor der Blindenführhundschule „Chiens-guides de l‘Est“. Anschließend bedankte er sich bei den Mitgliedern des Vereins, den Spendervereinen sowie den privaten Spendern ohne deren Unterstützung die ASBL « Chiens Guides d’Aveugles Au Luxembourg » nicht existieren könnte.

Der Vorstand 2019

Präsident: Roland Welter
Kassierer: Claude Millang
Vize-präsidentin: Colette Schmitz
Sekretärin: Renée Mischel
Beigeordneter Sekretär: Joaquim Alves
Beisitzende:
Chantal Haas; Yannick Breuer; Lilliane Pletgen; Raymond Remakel; Chantal Achten

 

 

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Chiens Guides d'Aveugles au Luxembourg   -   www.chienguide.org