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02.02.2011

Ein Aufkleber für die Sonderrechte von behinderten Personen mit Assistenzhunden

Der Assistenzhund ein Barrierenbrecher

Bild: Der Aufkleber Im Beisein von Familienministerin Marie-Josée Jacobs stellten die Verantwortlichen der Vereinigungen „Chiens Guides d’Aveugles au Luxembourg“ (CGAL) und „RAHNA – Muppen ënnerstëtze Leit am Roll-stull“ gestern Vormittag ihren gemeinsam entwickelten Aufkleber für die Sonderrechte von behinderten Personen mit Assistenzhunden vor.

Das Gesetz vom 22. Juli 2008

Normalerweise ist Hunden der Zugang zu vielen Bereichen des täglichen Lebens untersagt. So endet der Weg für Hunde vor der Tür im Lebensmittelhandel, im Restaurant, im Kino, im Theater, im Schwimmbad oder im Krankenhaus. Eine Ausnahme für diese Hundeverbote definiert, wie gestern unterstrichen wurde, das Gesetz vom 22. Juli 2008 über den Zugang zu öffentlich zugänglichen Orten für behinderte Menschen, die von ihren Assistenzhunden begleitet werden.

Die Assistenzhunde stellen eine technische Lebenshilfe für die betroffenen Menschen dar und erlauben deren Eingliederung in die Gesellschaft und ein Leben in relativer Autonomie. Doch wie die Betroffenen in der Vergangenheit immer wieder feststellen mussten, ist diese Tatsache nicht überall bekannt. Um dem entgegen zu wirken und damit allen Behinderten mit Assistenzhunden den Zugang zu erleichtern, haben die Vereinigungen CGAL und RAHNA diesen neuen Aufkleber entworfen.

Der Aufkleber soll an Schaufenstern oder Türen angebracht werden. Der Aufkleber ist so konzipiert, dass alle grafischen Elemente auch aus zwei Meter Entfernung gut zu erkennen sind. Vor einem gelben Hintergrund zeigt der Aufkleber das blaue Gebotsschild einer Person im Rollstuhl mit Assistenzhund. Die Person im Rollstuhl ist das internationale Symbol für Behinderung und steht für alle Arten von Behinderungen. Der Text „Bienvenue aux Chiens d’Assistance“ mit dem Hinweis auf das entsprechende Gesetz runden den Aufkleber ab.

Diverse Arten von Assistenzhunden

Relativ bekannt sind Blinden­führhunde, wie sie in Luxemburg von der Vereinigung „Chiens Guides d’Aveugles au Luxembourg“ vermittelt werden. Es gibt noch andere Arten von Assistenzhunden: Hunde für Menschen im Rollstuhl bzw. Therapiehunde, wie sie z.B. bei autistischen Kindern eingesetzt werden. Diese Assistenzhunde werden von „RAHNA – Muppen ënnerstëtze Leit am Rollstull“ den Betroffenen gratis zur Verfügung gestellt. Ferner gibt es Signalhunde, die hörgeschädigte Menschen auf akustische Signale aufmerksam machen, und solche, die epileptische Krisen frühzeitig erkennen.

Speziell ausgebildet

Um als Assistenzhund anerkannt zu werden, muss der Hund speziell ausgebildet sein, und seine Ausbildung muss von der Ministerin für Familie und Integration beglaubigt sein. Die behinderte Person, der Erzieher oder die Aufnahmefamilie, die von einem Assistenzhund begleitet wird, muss die Ausbildung des Tieres nachweisen können, anhand eines offiziell anerkannten Zeugnisses oder der Medaille für Assistenzhunde, die am Halsband befestigt werden soll.

Somit ist es einem Behinderten seit dem 12. September 2008 (dem Datum des Inkrafttretens des Gesetzes) erlaubt, den speziell ausgebildeten Assistenzhund praktisch überallhin mitzunehmen.

Mit Hund überall hin

Dies gilt ausdrücklich auch bei Einrichtungen, die sozio-edukative, ausbildende oder berufliche Betätigungen anbieten. Ob am Arbeitsplatz, in der Schule oder in der ­Freizeit, das Gesetz bietet den ­behinderten Menschen, die aufeinen Assistenzhund angewiesen sind, Rechts­sicherheit, so dasssie keine Angst mehr habenmüssen, ihre vierbeinigen Helfer dürften nicht mehr stets an ihrer Seite ver­weilen.

Die Anwesenheit des Assistenzhundes darf für die behinderte Person, den Erzieher oder die Aufnahmefamilie keine zusätzlichen Kosten beim Zugang zu Dienstleistungen nach sich ziehen. Die Verweigerung des Zugangs für Assistenzhunde ist strafbar und wird mit 250 EUR geahndet. Alle Assistenzhunde üben einen außerordentlich positiven Einfluss auf die Lebensqualität der betroffenen Personen aus. Ihnen mit ihrem Hund den Zugang zu verwehren, bedeutet sie gegenüber anderen Menschen, die auf eine solche Hilfe nicht angewiesen sind, zu diskriminieren. Der neue Aufkleber soll dabei helfen, diese Ungerechtigkeit zu unterbinden. ‹

 

 

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Chiens Guides d'Aveugles au Luxembourg   -   www.chienguide.org