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02.02.2011

Assistenzhunde haben (fast) überall Zugang

Ein Logo für Hilfshunde

Sie verstehen wesentlich mehr als nur „Platz!“ und „Bei Fuß!“. Assistenzhunde kennen bis zu 50 Kommandos. Ein Gesetz von 2008 gestattet ihnen den Zugang zu fast allen öffentlichen Räumen. Ein gestern vorgestellter Aufkleber soll dieses Recht verdeutlichen.

Claude Molinaro
Foto: Der Aufkleber 23 Assistenz- und zehn Blindenhunde „arbeiten“ zurzeit in Luxemburg. Ihre Herrchen und Frauchen sind in den meisten Lebenssituationen auf ihre Hilfe angewiesen. Doch nicht immer konnten sie die Hunde auch überall hin mitnehmen. Im Normalfall war Hunden der Zugang zu vielen Orten des Alltags verboten; eine Ausnahme galt nur für Blindenhunde.

Erst mit dem Gesetz vom 22. Juli 2008 wurde eine legale Basis geschaffen, durch welche diese Ausnahme auf alle Arten von Hilfshunden ausgedehnt wurde,

Obwohl das Gesetz nun schon vor über zwei Jahren in Kraft trat, ist es noch relativ wenig bekannt. Um dem abzuhelfen, haben die Organisationen CGAL („Chiens guides d’aveugles au Luxembourg asbl.“) und „Rhana – Muppen ënnerstëtze Leit am Rollstull“ einen Aufkleber entworfen. Dieser kann an Schaufenstern und Türen angebracht werden: Er zeigt, dass der Zugang Assistenzhunden erlaubt ist.

Auf einer Pressekonferenz wurde das Logo gestern von den beiden Vereinigungen im Beisein der Familien- und Integrationsministerin, Marie-Josée Jacobs, vorgestellt.

Die Bestimmungen gelten seit 2008 auch für Assistenzhunde in der Ausbildung. Dies war vorher ein problematischer Punkt, denn die Hunde müssen den Behinderten ja vom ersten Tag an im Alltag unterstützen, was schwierig wäre, wenn sie nicht schon vorher die Plätze kennengelernt hätten, an die sie die betroffenen Personen begleiten würden.

Keinen Zugang wird den Assistenzhunden in Krankenzimmern und Behandlungsräumen in Kliniken gewährt. Auch darf ein Häftling keinen Hilfshund besitzen. Der Zugang für Hunde zu Schwimmbädern muss ihnen durch die Geschäftsführung der Einrichtung gestattet werden.

Zugang muss ihnen ebenfalls zu Restaurants, Kneipen oder Kantinen gewährt werden. Keinen Zugang haben sie allerdings zu den Räumen, wo Nahrungsmittel aufbewahrt sind. Wird der Zugang zu einem der vorher genannten Orten einem Hilfshund verweigert, kann das eine Strafe von 250 Euro nach sich ziehen.
Bild: Pressekonferenz

Bilduntertitel: Auch ruhig liegen bleiben will gelernt sein

Verschiedene Arten

Die bekanntesten Assistenzhunde sind die Blindenhunde. Daneben können Hunde aber auch Menschen mit beschränkter Mobilität im Alltag helfen: Sie können z.B. das Licht an- und ausschalten, Sachen vom Boden aufheben, den Telefonhörer bringen, oder auf Befehl bellen. Sie können auch als Therapiehilfe bei autistischen Kindern eingesetzt werden.

Nicht jeder Hund ist auch als Assistenzhund geeignet. Die Auswahl geschieht kurz nach der Geburt. Mit neun Wochen kommen die Auserwählten in eine Pflegefamilie, wo sie mit den Basiskommandos bekannt gemacht werden. Diese Zeit dient auch zur Sozialisierung der Hunde. Mit 18 Monaten beginnt dann, vorausgesetzt die erste Phase war erfolgreich, die eigentliche Spezialausbildung; sie dauert sechs Monate. In dieser Zeit lernt der Hund, rund 50 Kommandos zu gehorchen. Ein Blindenhund kennt zwar weniger Kommandos, muss aber dafür autonom führen können und im Notfall auch einen Befehl mal nicht ausführen, falls es die Situation erfordert.

Eine beglaubigte Ausbildung ist die Voraussetzung, dass die Assistenzhunde als solche vom Integrationsministerium anerkannt sind. Eine offizielle Hundemedaille bescheinigt dies.
Foto: Asssistenzhunde von Rahna

 

 

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Chiens Guides d'Aveugles au Luxembourg   -   www.chienguide.org